Stiftungen und Vereine zukunftssicher aufstellen

Das Stiftungswesen und das Vereinswesen unterliegen einem dauerhaften Wandel.
Aufgrund seiner besonderen Struktur ist der Verein eine der verbreitetsten Rechtsformen für bürgerschaftliches Engagement. Die Stiftung bietet Rechtsträgern Gewähr für eine nachhaltige und dauerhafte Verfolgung gemeinnütziger Zwecke.
Immer neue Anforderungen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft stellen Träger vor große Herausforderungen. Mit unserer Beratung unterstützen wir Stiftungen und Vereine dabei, alle Anforderungen zu meistern und sich zukunftssicher aufzustellen.
Die Finanzverwaltung stellt zunehmend höhere Anforderungen an die formal einwandfreie Satzungsgestaltung und die dementsprechende tatsächliche Geschäftsführung gemeinnütziger Einrichtungen.
Unter diesem Aspekt unterstützen wir Sie sowohl bezüglich der Überarbeitung von Satzungen bestehender Einrichtungen als auch für die ordnungsgemäße Gestaltung neu zu gründender gemeinnütziger Einrichtungen. Hierbei prüfen wir mit Ihnen je nach Zielsetzung und Kapitalbedarf die unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten und Bedingungen für solche Einrichtungen, etwa im Hinblick auf die Unterschiede im Bereich von Vereinsrecht oder Stiftungsrecht und Stiftungsförderung.
Unsere Dienstleistung als Steuerberater für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen umfasst auch die laufende Beratung in sämtlichen  steuerrechtlichen Fragen einschließlich fristgemäßer Erstellung aller Steuererklärungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die gesamte laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung. Ein von uns erstellter und mit Ihnen abgestimmter Jahresabschluss ist eine solide Basis für die Entlastung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung.

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